Übung 1294 "Beschwerdebrief: Lückentext B2"

 

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Köln, 16.09.2019

Sehr Veranstalter,
am 13. Oktober haben wir Ihnen eine Reise für 4 Personen . Bei der Buchung Reise haben Sie uns ein Hotelzimmer mit "Internet und Sicht die Kanäle von Venedig" versprochen. Dies sich ebenfalls in unserer Reisebestätigung .
Leider sind Reisemängel aufgetreten:
- Internet gab es nur Zahlung einer Tagespauschale von 7,50 Euro.
- Das Zimmer hatte keine Sicht auf die Kanäle. Das , was wir sahen, war der gegenüberliegende Balkon.
Selbstverständlich haben wir uns vor Ort beschwert, aber die Hotelleitung teilte uns mit, dass wir uns beim Veranstalter beschweren . Mit Ihrer Reiseleitung haben wir uns am 12.12.2016 gegen 10 Uhr in Verbindung gesetzt. Auch hier bekamen wir keine Hilfe, der gute Mann war eigentlich nur bestrebt, uns zu überreden, dass Venedig viel mehr als Internet und eine Sicht auf die Kanäle zu bieten hätte.
Im Weiteren war das Hotel überbucht, so dass wir auch Aufpreis kein Zimmer mit Internet und Sicht auf die Kanäle bekommen konnten.
Es gab aber noch mehr Unannehmlichkeiten. Ab 8 Uhr verstand man im Zimmer wegen Bauarbeiten eigenes Wort nicht mehr. An Schlaf war während dieser Zeit nicht mehr zu denken! Die Hotelleitung versprach uns zwar, schnellstens Abhilfe zu . Doch obwohl wir darum baten, mussten wir bis zu unserer Abreise bleiben.
Wir waren schon drei Mal in Venedig, aber so wir noch nie von einer Reise enttäuscht. Nun fordern wir die Rückerstattung von 3200 Euro, was dem Urlaubs- und Reisepreis . Sollte der Betrag bis zum 05.10.2017 nicht auf dem angegebenen Konto eingegangen sein, werden wir einen Anwalt mit der Wahrnehmung unserer Interessen .
Bitte bestätigen Sie uns den Eingang Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen

Max Mustermann

- IBAN: DE10 1002 0500 0033 2296 10