Übung 617 "Kaufvertrag"

 

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Leistungsstörung | Verbraucher | Zahlung | Pflichten | zweiseitigen Handelskauf | mangelfreien | einseitiger Handelskauf | Kaufleuten | Vertragspartnern | Annahme | Verbrauchsgüterkauf | Annahme | Willenserklärungen | Lieferung | Antrag | bürgerlichen Kauf | Eigentums | Pflichten

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Der Kaufvertrag

Die Voraussetzung für den Abschluss eines Kaufvertrages sind zwei inhaltlich übereinstimmende . Diese werden als und bezeichnet.
Kaufverträge lassen sich unter anderem nach den unterscheiden.
Schließen zwei Privatpersonen (Verbraucher) einen Kaufvertrag, so werden die Geschäfte nur zu privaten Zwecken durchgeführt. In diesem Fall spricht man von einem .
Ein Kaufvertrag, bei dem ein (Privatperson) eine bewegliche Sache von einem Unternehmer kauft, wird als bzw. bezeichnet. Beispiel: Ein Rentner kauft eine Kaffeemaschine im Supermarkt.
Wird ein Kaufvertrag hingegen zwischen zwei abgeschlossen, so spricht man von einem .
Ein Fischhändler kauft 100kg Fisch im Großhandel.
Ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, ergeben sich für die Vertragsparteien bestimmte . Dabei sind die des einen Vertragspartners zugleich die Rechte des anderen. Die Pflichten des Verkäufers sind eine ordnungsgemäße (zur richtigen Zeit am richtigen Ort) der Ware sowie die Übertragung des an der Ware. Die Pflichten des Käufers sind die der ordnungsgemäß gelieferten Ware und die des vereinbarten Kaufpreises
Bei der Nichterfüllung dieser Pflichten durch einer der Vertragspartner kann es zu einer des Kaufvertrags kommen.