Übung 805 "Retter werden kriminell"

 

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Wer Hilfe braucht, muss in der Schweiz jetzt vielleicht länger warten früher. Für Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungssanitäter gelten in dem Land einiger Zeit nämlich die gleichen Tempolimits für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Fahren sie zu schnell, ist das illegal - auch sie mit Blaulicht fahren.

Fährt zum Beispiel ein Krankenwagen 70 Kilometern pro Stunde durch eine Tempo-30-Zone oder mit 140 Kilometern pro Stunde außerhalb eines , ist das kriminell - auch wenn er einen Verletzten ins bringt. Ausnahmen gibt es in dem Gesetz, das schon seit dem 1. Januar 2013 gilt, nicht. Die mögliche für den Fahrer: mindestens ein Jahr Gefängnis oder zwei Jahre Führerscheinentzug.

Jetzt protestieren Rettungskräfte das Gesetz. "Als diese Geschwindigkeitslimits eingeführt , dachte das Parlament nur Raser, nicht aber an Leute, die Leben retten müssen", sagte die Politikerin Corina Eichenberger dem Schweizer Medienportal Blick. Nun soll schnell möglich eine Ausnahme Rettungskräfte ins Gesetz geschrieben werden.

In Deutschland es für Rettungskräfte spezielle Regeln. Wenn die Verkehrssituation es erlaubt, Polizisten, Sanitäter und Feuerwehrleute schneller fahren, als normal ist. Passiert aber ein , sind sie schuld.