Übung 1514 "Beschwerdeschreiben TELC B2"

 

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Berlin, 22.10.2018

Sehr Veranstalter,
am 13. September haben wir Ihnen eine Reise für 4 Personen . Bei der Buchung unserer Reise haben Sie uns ein Hotelzimmer Internet und Sicht auf die Kanäle von Venedig . Dies findet sich ebenfalls in unserer Reisebestätigung .
Leider sind folgende Reisemängel :
- Internet gab es nur Zahlung einer Tagespauschale von 7,50 Euro.
- Das Zimmer hatte keine Sicht die Kanäle, das Einzige, was wir sahen, war gegenüberliegende Balkon.
Selbstverständlich haben wir sofort vor Ort beschwert, die Hotelleitung sagte uns, dass wir uns beim Veranstalter beschweren müssten. Mit Ihrer Reiseleitung haben wir uns am 05.10.2018 gegen 10 Uhr Verbindung gesetzt. Wir bekamen hier keine Hilfe, denn der gute Mann war eigentlich bestrebt, uns zu überreden, Venedig viel mehr als Internet und eine Sicht bieten würde.
Im Weiteren war das Hotel überbucht und so konnten wir auch gegen Aufpreis kein Zimmer mit Internet und Sicht auf die Kanäle bekommen.
Es gab aber Unannehmlichkeiten.
Ab 8 Uhr verstand im Zimmer sein eigenes Wort nicht mehr. An Schlaf war während dieser Zeit auch nicht mehr denken! Die Hotelleitung versprach uns , schnellstens Abhilfe zu schaffen. Obwohl wir mehrfach baten, mussten wir bis zu unserer Abreise da bleiben.
Wir waren schon drei Mal in Venedig, aber so wurden wir noch nie einer Reise enttäuscht.
Nun fordern wir eine Rückerstattung von 3'200 Euro, was dem Urlaubs- und Reisepreis .
Sollte der Betrag 12.11.2018 nicht auf dem unten angegebenen Konto eingegangen sein, werden wir einen Anwalt mit der Wahrnehmung unserer Interessen beauftragen.
Bitte bestätigen Sie uns den dieses Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen

Uwe Müller