Übung 1924 "AbiturtestOberstufeKlett3-Grammatik 2 ak"

 

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Lehrer darf Schüler-Handy einkassieren

Darf ein Lehrer das Handy (0) eines Schülers über das Wochenende wegsperren? Ein Gericht sagt: Ja. Viele Kinder und Jugendliche haben ihr Handy in der Schule (9) . Wenn es während des Unterrichts in der Tasche bleibt und nicht klingelt, ist (10) in Ordnung. Ein Junge allerdings hat das Gerät im Unterricht in den Händen gehabt und (11) gestört.
Daraufhin kassierte sein Klassenlehrer das Telefon ein. Der stellvertretende Schulleiter entschied, (12) das Handy übers Wochenende weggeschlossen bleibt. Der junge bekam das Gerät erstmal nicht wieder. Erst am Montag konnte die Mutter das Telefon abholen. Der Junge (13) das so nicht akzeptieren und zog vor Gericht. Er beschwerte (14) , denn er war plötzlich nicht mehr erreichbar, wie er sagte. Seine Eltern unterstützten (15) . Die Familie hat klären lassen, ob der Lehrer zu weit gegangen ist. Ein Gericht in Berlin hat nun entschieden: Die Sache geht in Ordnung. Ein Lehrer (16) das Handy tagelang wegsperren. Grundrechte des Schülers sollen nicht verletzt worden sein. Der Vorfall wird sich zudem nicht wiederholen, sagt das Gericht. Der Schüler hat die Schule (17) verlassen. Er ist heute 18 Jahre alt. Als er das Handy abgenommen bekommen hatte war er in der neunten Klasse. Wenn der Schüler will kann er nun noch (18) ein höheres Gericht ziehen und die Sache nochmal bewerten lassen. Der junge meint, dass er in seiner Ehre verletzt worden ist.

A, wollte
B, vor
C, damit
D, darf
E, das
F, zu
G eines
H, sich
I, dass
J, dabei
K, inzwischen
L, ihn