Übung 866 "Kaufvertragsarten"

 

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Zerstörung | Eigenschaften | nicht ersetzbar | liefern | Stückkauf | beschädigt | Übereignung | Rückgaberecht | Verkäufer | vertretbares Gut | bezahlen | Bezahlung | zerstört | Übergabe | gesetzten Frist | Gattungskauf | Kauf nach Probe | Lebensmitteln | Probe | Kauf zur Probe | Kauf auf Probe | Zufriedenheit | kleine Menge | bestimmten Zeitraum | Merkmalen | Abnahme | Käufer | Willenserklärungen | Kauf nach Probe

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Der Kaufvertrag und seine unterschiedlichen Arten


Ein Kaufvertrag besteht nach deutschem Schuldrecht aus zwei aufeinander bezogenen, inhaltlich korrespondierenden . Der Verkäufer verpflichtet sich darin zur und der Kaufsache, der wiederum verpflichtet sich zur des Kaufpreises und zur des Kaufgegenstandes.
Betrachtet man die Vielzahl an Arten von Verträgen, so machen Kaufverträge einen großen Bereich aus. Sie umgeben uns im Alltag und selbst beim Kauf von gehen Konsumenten einen Kaufvertrag ein. Betrachtet man die Arten von Kaufverträgen, so können sich diese in unterschiedliche Kategorien unterteilen lassen. Es gibt zahlreiche Arten von , die sich auf Kaufverträge anwenden lassen.
Eine Art des Kaufvertrags ist der . Hier wird eine bewegliche Sache, die nur allgemein nach Maß, Zahl und Gewicht bestimmt ist, vom geliefert. Ist dieser Gegenstand oder gar vollständig , so kann der Verkäufer dennoch , denn es handelt sich beim Gegenstand um ein , das heißt, es gibt weitere gleichartige Gegenstände.
Beim wird eine individuell bestimmte Sache vom Verkäufer geliefert. Das Gut ist im Gegensatz zum Gattungskauf , daher kann der Verkäufer bei keinen Ersatz leisten.
Vielen Konsumenten bekannt ist der . Hierbei überlässt der Verkäufer dem Käufer die gekaufte Ware für einen . Innerhalb dieses Zeitfensters hat der Käufer ein , wenn ihm die Ware nicht zusagt. Sendet der Käufer die Ware nicht innerhalb der zurück, so muss er das Produkt . Auch der , bei dem eine von Waren mit dem Hinweis bezogen wird, dass man künftig bei größere Mengen beziehen möchte, sowie der sind bekannt. Beim wird eine Sache vom Verkäufer geliefert, deren genau der dem Käufer zugänglich gemachten entspricht.
Weitere Kaufvertragsarten sind der Bar-, Kredit-, Hand-, Spezifikations-, Sofort-, Typen-, Termin- und Versendungskauf, der Kauf auf Abruf sowie das Streckengeschäft.